Anwalt für Familienrecht
Gerade rechtliche Probleme mit familiärem Bezug erfordern Fingerspitzengefühl. Sollte leider sich eine Trennung bzw. Scheidung nicht vermeiden lassen, so sind folgende Punkte zu beachten:
I. Die Trennung
Die Trennung der Ehepartner ist maßgebend für das sogenannte Trennungsjahr, denn erst nach dessen Ablauf ist die Scheidung möglich. Allerdings ist die Trennung auch maßgeblich für die steuerlichen Änderungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen.
II. Unterhalt
Die Klärung von Unterhaltsansprüchen ist einer der umstrittensten Punkte bei einer Trennung bzw. Scheidung. Es ist zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zu differenzieren. Dieses ist ein Thema, bei welchem ein anwaltlicher Rat sinnvoll ist.
III. Kindergeld
Das Kindergeld ist an den Elternteil zu zahlen, bei dem das Kind lebt. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die beachtete werden müssen.
Volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, solange sie in der Ausbildung sind und sich nicht selbst unterhalten können.
IV. Umgang / Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht
Es stellt sich bei einer Trennung die Frage, wo das Kind in Zukunft leben soll und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil ablaufen soll. Es ist somit in das Umgangsrecht zu regeln. In einem Scheidungsverfahren ist zudem das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu regeln.
V. Zugewinnausgleich
Das Gesetz sieht im Zuge der Scheidung einen Zugewinnausgleich vor, wenn die Eheleute sich nicht über die Auseinandersetzung ihres Vermögens einigen können. Das Gesetz sieht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. Danach bleibt das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt, nur der Zugewinn wird im Falle von Scheidung oder Tod ausgeglichen.
VI. Versorgungsausgleich
Während der Ehe werden unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften der Ehepartner erworben. Das Familiengericht hat von Amts wegen die jeweiligen Anwartschaften zu ermitteln und zu bewerten und somit ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Das Verfahren muss aber nicht durchgeführt werden, wenn der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen wird.
VII. Hausrat - Allgemeine Probleme und Folgen der Trennung / Scheidung
Im Zuge der Trennung ist auch der Hausrat aufzuteilen. Hier gibt es diverse Abgrenzungen von z.B. höchstpersönlichen Gegenständen und z.B. PKWs, die nur ein Ehepartner nutzt.
Es ist auch immer an die Folgen bzgl. der Schulden, Steuer, Krankenversicherung zu denken.
VIII. Scheidung
Die Scheidung kann eingereicht werden, wenn die Eheleute länger als ein Jahr getrennt gelebt haben (siehe Trennungsjahr).
Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig von uns beraten, wie man in Ihrer speziellen Situation am besten vorgeht.